Ab dem 16. April 2022 gelten folgende Bestimmungen für einen Friseurbesuch:
- Keine Maskenpflicht oder 3G-Nachweis erfolderlich!
Freiwillig kann gerne eine FFP2 Maske getragen werden.
Genaue Informationen finden Sie unter: sozialministerium.at
Ab dem 16. April 2022 gelten folgende Bestimmungen für einen Friseurbesuch:
Freiwillig kann gerne eine FFP2 Maske getragen werden.
Genaue Informationen finden Sie unter: sozialministerium.at